Softwarepatentgefahr gebannt. Vorerst.
6. Juli 2005
Wie u. a. Heise berichtet, ist der Antrag zur Patentierbarkeit von »computerimplementierten Erfindungen« im EU-Parlament mit sehr deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Das bedeutet, dass es bei der jetzigen Verfahrensweise bleibt. Vereinfacht ausgedrückt:
- Software ist in Europa, wie immer schon, durch das Urheberrecht geschützt. Codezeilen aus anderen Programmen einfach zu kopieren, bleibt also natürlich verboten.
- Nicht schützbar sind jedoch generelle Problemlösungen im Softwarebereich, also beispielsweise das viel zitierte Warenkorb-Prinzip im Online-Shopping oder die Website-Navigation über Karteikarten-Reiter (siehe auch auf dieser Website).
Ungeachtet der Tatsache, dass sich die diese Patente in Europa nun auch weiterhin nicht schützen lassen, machen die Patentämter lustig weiter und fügen jede Menge von Trivialideen in ihren Listen hinzu. »Für später mal«, mag man vermuten. Denn das Letzte Wort ist da wohl noch nicht gesprochen. Man geht davon aus, dass sich die fetten, selbstzufriedenen Softwarekonzerne in den nächsten Monaten und Jahren formieren, um das Patentrecht noch viel grundlegender zu reformieren. Hoffen wir mal, dass dann die richtigen Politiker in der EU sitzen.