Haften Blogger und Forenbetreiber für böse Kommentare?
23. August 2006
Wenn es nach dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg geht, dann grundsätzlich erst dann, wenn man Kenntnis von dem bösen Kommentar hat. Golem berichtet:
Grundsätzlich gelte für Foren, wie sie auch von Heise betrieben werden, eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV). Demnach muss ein Foren-Betreiber seine Website nicht auf mögliche Rechtsverstöße kontrollieren, sondern erst bei Kenntnis von Rechtsverstößen einschreiten.
Na, dann muss ich ja nicht mehr mit dem MacBook ins Bett, um jeden Kommentar innerhalb von Sekunden löschen zu können. Am nächsten Morgen genügt. Oder habe ich da wieder was falsch verstanden?