Gerrit macht sich frei – Teil 3: Die steuerliche Erfassung

Gerrit und das Finanzamt

Ja, ich kann es bestätigen: Selbst das Finanzamt nutzt inzwischen moderne Kommunikationsformen wie beispielsweise E-Mail. Zumindest das Finanzamt Hofheim am Taunus. Nachdem ich vorletzte Woche formlos per Mail angekündigt habe, mich selbstständig zu machen, kam zwei Tage später schon ein dicker Umschlag mit diversen Unterlagen, die sich um die steuerliche Erfassung, vor allem im Sinne der Umsatzsteuervoranmeldung drehten. So richtig verstanden habe ich den Kram zwar noch nicht, aber offenbar muss ich jeden Monat per lustiger Elster-Software meine aktuellen Einnahmen und Ausgaben angeben. Da ich den Behörden im Allgemeinen vertraue, lasse ich mich sogar auf eine Einzugsermächtigung ein.

Komplizierter war da schon der vierseitige Fragebogen, vor allem, als es um die Frage nach dem geschätzten Umsatz im Laufenden und im nächsten Jahr ging. Wie soll ich das nur beantworten? Ich habe dann einfach ganz blöde mein aktuelles Gehalt hochgerechnet, zehn Prozent draufgeschlagen und mutig ausgefüllt!

Wichtig ist offenbar, dass man die Versteuerung nach dem Zuflussprinzip regelt, dass heißt: Steuern werden nur dann gezahlt, wenn das Honorar für meine Aufträge auch auf dem Konto angekommen ist, nicht etwa direkt nach Rechnungsstellung! Sollte für Freiberufler kein Problem sein – anders wäre es mehr als unfair!

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe ich mir auch mal geben lassen, denn das soll notwendig sein, wenn man Aufträge aus dem Ausland annimmt. Könnte ja auch mal vorkommen. Was es allerdings mit der Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf sich hat, kann ich absolut nicht sagen. Ich habe das dann einfach mal beantragt, weil es gut klingt!

Generell war dieser Fragebogen für mich schon ein wenig kniffeliger als der Fragebogen des KSK. Andererseits bin ich bei beiden Behörden ja sehr zeitig dran und werde hoffentlich etwaige Fehler beim Ausfüllen noch rechtzeitig mitgeteilt bekommen. Mal sehen!