Altersvorsorge für Selbstständige bald verpflichtend?
13. Mai 2012
Das Bundesministerium für Arbeit & Soziales plant, ab Sommer 2013 eine Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige einzuführen. Bei Deskmag gibt es eine gute Zusammenfassung des Sachverhaltes. (die letzten Absätze sind leider polemisch und unsachlich.)
Man muss sich das mal genauer anschauen und durchdenken. Grundsätzlich bin ich ein Freund vom Solidarsystem und halte beispielsweise private Krankenversicherung für ungerecht (obwohl ich selber Mitglied bin). Die Eckpunkte der geplanten Pflicht-Altersvorsorge sehen aber in meinen Augen ebenfalls potenziell ungerecht aus. Der entscheidende Knackpunkt: Die Höhe des Pflichtbeitrages in die gesetzliche Rente soll sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen der Selbstständigen richten, sondern nach deren Alter. Ein 25-jähriger muss ich also signifikant weniger pro Monat zahlen als ein 45-jähriger, wenn die Regelung in Kraft tritt. Immerhin: ab 50 muss gar nicht mehr gezahlt werden.
Ein bisschen wirkt das geplante Gesetz auf mich wie eine Behelfsmaßnahme, um intern das Geld zwischen den Behörden herumzuschieben: Wenn ein Mensch mit 65 in Rente geht, er aber selber nicht genug vorgesorgt hat, muss seine staatliche Rente mit Sozialhilfegeldern aufgestockt werden. Beide Geldquellen liegen letztlich beim Staat, nur aus verschiedenen Töpfen. Mit dem Gesetz erreicht man meines Erachtens nur, dass weniger aus dem Sozialversicherungstopf und mehr aus dem Rententopf fließen kann. Letztlich sind aber beide Töpfe von den Bürgern finanziert. Vielleicht sehe ich das aber auch zu naiv.
Um das Gesetz vollständig beurteilen zu können, brauchen wir im Grunde eine Reihe von konkreten Beispielzahlen. Wieviel muss ein 40-jähriger Selbstständiger zusätzlich im Monat berappen, wenn er bereits eine private Rente abgeschlossen hat, und eventuell eine Eigentumswohnung geerbt hat. Wie sieht es mit einem 28-jährigen aus, der noch keinerlei Vorsorge getroffen hat? usw.
Ein Betrag, der sich nach dem realen Gewinn des Selbstständigen richtet, erscheint immer gerechter als ein Betrag, der – wie in diesem Falle – anhand der Erreichung eines absoluten Ziels festgemacht ist. Zumal kein Mensch weiß, wie teuer das Rentnerleben im Jahr 2045 sein wird.
Am besten, ihr informiert euch noch weiter über das Thema, und könnt bei Missgefallen eine Petition gegen das Gesetz unterzeichnen! Eine abschließende Empfehlung vermag ich (noch) nicht zu treffen.