Barrierfreiheit bei Target und in Erlangen

Der Werbeblogger berichtet von einem Gerichtsverfahren, das gerade in den USA läuft. Scheinbar nichts besonderes, doch diesmal geht es nicht um heißen Kaffee, sondern um barrierefreie Internetseiten. Genau solche werden nämlich von Target nicht angeboten. Target ist ein ziemlich mächtiger Handelsriese in den Staaten (mit einem guten Logo), aber offenbar ist es nicht möglich, als blinder Internet-Nutzer im Target-Internet-Laden vernünftig einkaufen zu gehen, weil alternative Textbeschreibungen für die Darstellungen fehlen und noch ein paar anderen Sachen.

Da hat sich die »National Federation for the Blind« gedacht: Könnte man doch mal klagen. Und ein Richter bestätigt das jetzt auch: Eine Klage ist möglich. Sollte das ganze Verfahren günstig für die blinden Interner-User laufen, wird möglicherweise Folgendes passieren:

  • Die Aufmerksamkeit bezüglich Webstandards und zugänglicher Website-Gestaltung wird in den USA noch stärker in den Vordergrund rücken.
  • Viele US-Onlineshop-Anbieter werden es mit der Angst zu tun bekommen und schnell ein paar Profis aus unserer Branche engagieren, um ihr Angebot fit für Screenreader zu machen.
  • In Deutschland wird man davon mal wieder nichts mitbekommen.

Und um letzterem Punkt ein bisschen entgegenzuwirken, hat sich der Gerrit schon vor ein paar Wochen entschlossen, Ende September nach Erlangen zu fahren, um am Web-Kongress zum Thema Barrierefreiheit teilzunehmen. Bin gespannt, wie es da laufen wird. Auf jeden Fall freue ich mich, den einen oder anderen Leser dort zu treffen. Wer wird dabei sein?