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Gerrit macht sich frei – Teil 1: Die Künstlersozialkasse

20. Juli 2007

Heute abend habe ich schon mal den Fragebogen der Künstlersozialkasse ausgefüllt und versandfertig gemacht. Die KSK ist eine staatliche Einrichtung, die quasi zwischen meiner Krankenkasse und mir geschaltet ist und die Hälfte der Beiträge dazu gibt (ähnlich wie der Arbeitgeber), nur dass das Geld teilweise vom Bund bezuschusst wird. Ist etwas kompliziert.

Gerrit und die KSK

Wichtig nur: Man kann eine Menge Geld sparen. Blöd nur: Hinein kommt man nur, wenn man entweder künstlerisch oder publizistisch tätig ist. Wie man das wiederum genau definiert, ist sehr dehnbar. Der Fragebogen dient nun dem Zweck, dies herauszufinden. Sollte ich als Künstler oder Publizist eingestuft werden, ist die KSK Pflicht für mich. Falls nicht, darf ich eben nicht mitspielen und muss mich anderweitig umgucken. In letzterem Falle werde ich mich dann wohl privat versichern.

Doch ich will definitiv prüfen, ob ich KSK-tauglich bin und rechne mir auch gar keine üblen Chancen aus – schließlich habe ich ein Diplom als Designer (= Möchtegernkünstler) und kriege manchmal Geld fürs Bloggen (publizistische Tätigkeit)! Außerdem sind die Websites, die ich machen werde, völligst künstlerisch, klar.

Der Fragebogen an sich ist viel harmloser als befürchtet. das Ausfüllen dauert etwa eine Stunde (6 Seiten), und das Zusammenstellen und Kopieren von Beweismaterial (z. B. beispielhafte Rechnungen, die ich im letzten Jahr geschrieben habe, oder Honorarvereinbarungen mit Verlagen etc.) nochmal eine Stunde. Übrigens: Unverzichtbar für’s Home-Office ist ein Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion, wirklich Gold wert!

Eine Frage, die sich mir stellt: Warum wird einem nahe gelegt, frühere Projekte von sich als Beweis einzureichen, wenn man doch erst Mitglied werden will? In meinem Falle kann ich glücklicherweise einige Nebenbei-Projekte angeben, wie den c’t-Artikel über Freefonts, aber normalerweise kann man das doch erst machen, wenn man schon einige Wochen oder Monate als Freier am arbeiten ist. Seltsam.

Bleibt nur noch die Frage, ob es okay geht, mich fast ein Vierteljahr vor Beginn meiner Tätigkeit als Freiberufler anzumelden – aber eigentlich ist es nur logisch, denn laut Erfahrungsberichten dauert die Bearbeitung des Fragebogens auch locker mal ein Vierteljahr!

Naja, ich bin gespannt. Drückt mir die Daumen, dass ich als Künstler/Publizist durchgehe, auch ohne mir einen komischen Spleen oder eine unnötige Arroganz zulegen zu müssen.

30 Kommentare

  1. Herr von Bödefeld am 20. Juli 2007 #

    > auch ohne mir einen komischen Spleen oder eine unnötige Arroganz zulegen zu müssen.

    Derartige Aufnahmekriterien haben die nicht, soweit ich weiß. ;-)

    Vielmehr verdient man mit tatsächlich künstlerischen Tätigkeiten (üblicherweise) einfach deutlich weniger als in Medienberufen … Ich denke mal, es hat schon seinen Sinn das nicht jeder Webdesigner da genommen wird (was jetzt nicht in Deine Richtung persönlich gemeint ist, das kann ich nicht beurteilen).

    Wie auch immer, viel Erfolg!

  2. Nicolas am 20. Juli 2007 #

    Sehe ich das richtig dass Du um 1:00 Uhr morgens nackig vor dem Mac sitzt und einen KSK-Antrag ausfüllst?! Okay, ich denke, die Arbeitsweise eines echten Künstlers hast Du schon mal. Jetzt fehlt nur noch in Unterhose bis zum Abend durcharbeiten.

  3. Markus am 20. Juli 2007 #

    @Nicolas: Wer sagt denn, dass er dazu eine Unterhose anhaben muss?

  4. Michel am 20. Juli 2007 #

    @Nicolas: Wenn Gerrit den Titel schon »Gerrit macht sich frei« nennt, warum dann nicht auch mit Oben-Ohne-Foto? ;)

  5. Nicolas am 20. Juli 2007 #

    @Markus: Habe mir das selbst einfach irgendwann angewöhnt, zumindest eine Unterhose zu tragen. Es kann ja jederzeit ein Kunde vorbei kommen.

  6. Markus am 20. Juli 2007 #

    @Nicolas: Stimmt, das ist eine kluge Strategie. Und am besten noch eine Hose griffbereit auf dem Weg zur Tür deponieren.

  7. Gerrit van Aaken am 20. Juli 2007 #

    Bei diesen Temperaturen muss man doch Gegenmaßnahmen treffen, wenn man noch nicht einschlafen kann! Außerdem passt es doch ganz gut zum Titel des Postings :-)

  8. Meerblickzimmer am 20. Juli 2007 #

    Hei Gerrit! Ohne es genau zu wissen, bedeutet dies dann aber das Deine Kunden dann aber auch Abgaben in die KSK zahlen müssen, wenn sie dich engagieren. Oder? Hab mal vor ein paar Jahren im Kulturbereich gearbeitet und da haben wir das nämlich immer, einen gewissen Prozentsatz der Künstlergage nochmal an die KSK bezahlt. Weißt du mehr?

  9. Gerrit am 20. Juli 2007 #

    @Meerblickzimmer: Das müssen die Kunden sowieso, wenn sie Freie engagieren, egal, ob diese bei der KSK sind oder nicht. Es darf ja keine Benachteiligung geben für KSK-Mitglieder.

    Viele Kunden machen das zwar nicht, aber sie sollten es tun. Ich habe damit quasi nichts zu tun, das muss die jeweilige Firma schon selber geregelt kriegen!

  10. Dennis am 20. Juli 2007 #

    Hey Gerrit, ich stehe momentan vor der gleichen Maßnahme, nämlich mich auch über die KSK versichern zu lassen … ich bin mir relativ sicher, dass sie dich nehmen werden, denn es gab vor zwei Jahren bereits ein Urteil dazu, dass die KSK auch »Webdesigner« aufnehmen muss (siehe hier).

    Ich wünsche dir viel Erfolg als Mitglied der Digitalen Bohéme :)

  11. Gerrit am 20. Juli 2007 #

    Ich kenne das Urteil. Wenn mich nicht alles täuscht, muss man jedoch nachweisen, dass die erstellten Websites eine Schöpfungshöhe besitzen, und dass ich vor allem im Screendesign beteiligt bin. Ein reiner HTML/CSS-Umsetzer ist zwar auch Webdesigner, aber nicht KSK-würdig, so habe ich’s verstanden.

  12. Nils am 20. Juli 2007 #

    Moin Gerrit,

    hier noch weitere Infos zur KSK:
    http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse.html

  13. Gerrit am 20. Juli 2007 #

    In diesem Zusammenhang erscheint es fair und serviceorientiert, wenn man als Freiberufler auf seinen Rechnungen einen kleinen Reminder aufnimmt, der die Kunden freundlich daran erinnert, dass man immer hübsch seine KSK-Abgaben zu zahlen hat, sonst kommt es irgendwann knüppeldick :-)

  14. Nils am 20. Juli 2007 #

    »die Kunden freundlich daran erinnert, dass man immer hübsch seine KSK-Abgaben zu zahlen hat …«
    Genau, aber das machen die wenigsten.
    Blöd ist wg. der Abgabe auch, dass selbst ein reiner Web-»Designer« nicht Geschäftsführer einer (abgabepflichtigen) Agentur-GmbH und gleichzeitig (leistungserhaltenes) Mitglied der KSK sein kann. Jedenfalls wohl nicht ohne superkompliziertes Vertragsgedöns.

  15. Markus J. am 20. Juli 2007 #

    Ich bin bis letztes Jahr auch in der KSK gewesen. Beim Ausfüllen des Antrages habe ich mir die gleichen Fragen gestellt …»warum soll ich Dinge einreichen, die ich doch jetzt erst machen kann)«. Hatte aber, wie Du, ein paar Rechnungen und Kontoauszüge parat. Puh!. Lustiger wurde es erst, als ich in eine neue Festanstellung gewechselt bin (schwere Entscheidung, hat sich aber gelohnt …), denn nun musste ich beweisen, dass ich nicht hauptsächlich Künstler bin. Den Beweis habe ich nach einem längeren Briefwechsel erbracht.
    Allerdings sind einige meiner Designer-Kollegen inzwischen der Ansicht, dass es mehr bringt, sich NICHT über die KSK zu versichern. Ich, als Anhänger des Solidaritäts-Gedanken, habe es gemacht und war zufrieden.
    Aber Achtung: So weit ich mich erinnere, gilt Deine Mitgliedschaft in der KSK immer rückwirkend zum Antragsdatum! Da habe ich damals mal eben für 6 Monate alles nachbezahlen bzw. bereits bezahlte Beiträge nachweisen dürfen.

  16. Frank am 20. Juli 2007 #

    einen kleinen Reminder aufnimmt, der die Kunden freundlich daran erinnert, dass man immer hübsch seine KSK-Abgaben zu zahlen hat

    Die Firmen stehen natürlich in eigener Verantwortung, sich mit den Modalitäten der Abgaben/Steuern bzgl. Ihrer Auftragsvergabe auseinanderzusetzen, sprich man muss den Kunden nicht darauf hinweisen. Ausserdem ist die KSK recht engagiert bei der Sache, die Abagabe einzufordern. Wir haben das mal mit anderen Freiberuflerkollegen in den letzten Monaten mal diskutiert und das war der Konsens.

    Zur Anerkennung als »künstlerisch« tätiger Designer im Bereich der neuen Medien bietet es sich an, in den Rechnungen ganz klar als Leistungsposition die Übertragung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber aufzuführen. Das trifft übrigens auch auf die Anerkennung beim Finanzamt als Freiberufler nach §18 zu. Stichwort: Erstellung eines Werkes = Umsetzung + Übertragung von Nutzungsrechten. Mehr hilfreiche Infos hat der AGD dazu.

    Bei mir hat die Bearbeitung des Antrages bei der KSK knapp 6 Wochen gedauert …

    Gruss,

    Frank

  17. Webrocker am 21. Juli 2007 #

    Blöd ist wg. der Abgabe auch, dass selbst ein reiner Web-»Designer« nicht Geschäftsführer einer (abgabepflichtigen) Agentur-GmbH und gleichzeitig (leistungserhaltenes) Mitglied der KSK sein kann.
    Ein Bekannter von mir, Designer und 1-Personen-GmbH, musste Geld an die KSK bezahlen, für sich selbst, ohne Leistungen der der KSK zu bekommen. Die Argumentation: Er ist ja bei sich selbst angestellt, mithin muss die GmbH (also er) für den Designer (also er) KSK-Beiträge bezahlen. Er selbst ist aber garnicht bei der KSK, ist aber egal, weil er ja einen Künstler/Designer (sich selbst) beschäftigt.
    Tolles System.

  18. Gerrit van Aaken am 21. Juli 2007 #

    @Webrocker: das ist natürlich wirklich ärgerlich. Allerdings ist es auch eher ungewöhnlich, eine 1-Mann-GmbH als Designer zu betreiben, sowas kommt also nicht allzu häufig vor, denke ich.

  19. Webrocker am 21. Juli 2007 #

    @Gerrit: Das war wohl auch mal eine GmbH mit mehreren Eigentümern, allerdings kam es zu dem Punkt, wo er alleine übrig blieb. Und eine eingeführte GmbH mal eben zu schliessen, um dann mit den gleichen Kunden als Freiberufler zu arbeiten, ist wohl auch nicht so leicht. Aber ich gebe Dir recht, das ist bestimmt ein Sonderfall.

  20. Meerblickzimmer am 21. Juli 2007 #

    @Geritt + Markus J: Klar gibt es die Pflicht sich selbst zu Informieren. Aber wenn eine Firma xy jemanden beauftragt was für sich zu machen (und dabei nicht nen »klassischen« Künstler fürs Betriebsfest engagiert), kommen die glaube ich fast nie auf die Idee an die KSK abzuführen. I.d. R ist doch so, das 99,9% ne Rechnung bekommen und damit die Sache doch gegessen ist. Wenn dann aber später, sogar viel später, plötzlich ne fette Rechnung von der KSK kommt, müssen die Zahlen und der Freiberufler hat dann nen Kunden weniger. Nicht immer, aber oft – vermute ich mal. Daher ist es schon gut, auf dieses doch besondere Verfahren den Kunden hinzuweisen (bei »klassischen« Künstlern steht sowas z.Bsp. oft im Vertrag drin). Transparenz sorgt für gegenseitiges Vertrauen und verhindert negative Überraschungen.

  21. Management-Adept am 22. Juli 2007 #

    Also das mit der KSK ist bei vielen Leuten gänzlich unbekannt. Man kann den Auftraggebern dann eigentlich keinen Vorwurf machen, wenn sie nicht bezahlen.
    Merkwürdige Methoden haben die aber schon (s.O.)

  22. Michael am 22. Juli 2007 #

    Hi Gerrit, ich weiß ja nicht für wen und in welchem Rahmen du tätig zu sein gedenkst, aber auch ich möchte unbedingt darauf hinweisen, daß mit dem ganzen KSK Geraffels ein paar weniger schöne Dinge einhergehen, die mich dazu bewegt haben, da wieder auszutreten (juhu, geschafft):
    1. Irgendwie ist man schon wieder unfrei und muß irgendwelchen Verwaltern dämliche Fragen beantworten. Im Kern: Was ist Kunst?
    2. Wenn du (KSK) und ein »gleichwertiger« (entschuldige, das gibt es natürlich nicht -:)) Konkurrent einer Agentur für ein Projekt zur Wahl stehen, wird sich jeder vernünftig handelnde Auftraggeber für den nicht KSK Freelancer entscheiden, denn es kostet nicht nur extra, sondern ist vor allem total lästig, sich mit denen zu befassen.

    Aber, das sieht alles von Fall zu Fall sicher unterschiedlich aus. Ich finde es nur viel besser, mich um meine Alters, Kranken- und wasnichtalles- Versicherung selber zu kümmern. Da kriege ich definitiv mehr für meinen Einsatz. Ich glaube, schon ab einem »Einkommen« von unter 2000,- im Monat lohnt sich die Sache nicht mehr. Kann man bestimmt ausrechen …

  23. Gerrit van Aaken am 22. Juli 2007 #

    @Michael: Es ist unerheblich, ob ich Mitglied bin oder nicht. Dazu zitiere ich die Website der KSK:

    Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten, vielleicht besser an alle Kreativen gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist.

    Von daher ist es für mich definitiv kein Wettbewerbsnachteil, da das Unternehmen so und so zahlen muss!

    Siehe auch hier

  24. Joachim Griebe am 22. Juli 2007 #

    Hey Gerrit , Drücke die Daumen betr. der KSK – seit über 3 1/2 Jahren beschäftige ich mich mit diesem Thema :
    www.kskforum.de

    – alle sind eingeladen zu diskutieren  ….LG aus Hamburg , Joachim Griebe (nur so : ich bin kein Anwalt oder Versicherungsvertreter – ich bin Musiker)
  25. tolki am 23. Juli 2007 #

    ich hab da meine ausbildung gemacht und kenne noch einige leute aus der belegschaft  … da ich selbst an strittigen fragen nicht uninteressiert bin: fragt ruhig ;)

  26. Reinhard Schwederski am 23. Juli 2007 #

    Ich war auch mal in der KSK, bin aber seit einigen Jahren raus. Für viele Auftraggeber ist es eine Vorgabe, nur GmbHs zu beauftragen, weil nur dann der Abeitgeberbeitrag zur KSK entfällt. Das Prinzip der KSK ist vom Grundgedanken her schön, passt aber leider nicht in unsere (freie) Marktwirtschaft. Ich kann nur raten: Bevor man in die KSK geht erst dreimal überlegen wie die eigene Kundschaft das sieht. Man sollte allerdings keine schlafenden Hunde wecken.

  27. om. am 25. Juli 2007 #

    Mir hat irgendjemand erzählt, daß nicht nur der direkte Auftraggeber, sondern alle in der Wertschöpfungskette der KSK einen Beitrag zahlen müssen. Wenn also den Gerrit eine Agentur engagiert, die dann dem Kunden (unter anderem) die Leistung von Gerrit in Rechnung stellt, muß der Kunde der Agentur dann evtl. auch noch abdrücken.
    Die KSK scheint wohl gerade in letzter Zeit eher aggressiv vorzugehen und mitunter Leute einfach zu schätzen, so daß die dann einen willkürlich festgelegten Betrag zahlen sollen.
    Ist schon ein komisches System. Ich zahl’ doch auch keine Hundeverein-beiträge, nur weil ich mir auf der Straße die Leute, die mit ihren Hunden spazierengehen, anschauen kann … :-/

    om.

  28. Ingo am 27. April 2009 #

    Mir hat irgendjemand erzählt, daß nicht nur der direkte Auftraggeber, sondern alle in der Wertschöpfungskette der KSK einen Beitrag zahlen müssen.
    Ja, das habe ich auch mal gehört … ich meine gelesen. Nur wo? Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Gruß, Ingo

  29. Peter am 3. September 2009 #

    Hallo Leute,
    die KSK ist das letzte für einen freischaffenden Selbständigen, der nicht in der KSK ist, aber künstlerisch tätig ist.
    Mich wollten die am Anfang nicht haben (bin seit 8 Jahren als Designer tätig) nun fehlen Mitglieder, jetzt wollten die mich haben. Ich habe aber mittlerweile eine bessere und günstigere private Versicherung.
    Das Problem ist, dass meine Kunden trotzdem zahlen sollen.
    Der Verein ist eine Sauerei, ich habe schon zwei Kunden verloren wegen dieser KSK.
    Ich will mich von den Wegelagerern befreien können.

    Nur so als Tip. Die KSK ist interessant für Künstler,die nicht viel verdienen (Strassenmusikanten) für alle anderen gibt es bessere Alternativen.

  30. sebastian am 29. September 2009 #

    @ Peter:
    was gibt es denn für Alternativen?

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